Informationen zur Ausbildungsrichtung Sozialwesen

Allgemeine Informationen:

Der fachspezifische Schwerpunkt der Ausbildungsrichtung Sozialwesen liegt im Bereich Pädagogik und Psychologie, der auch Bestandteil der Abschlussprüfungen ist.

Vermittelt werden vertiefte Kenntnisse zum Verständnis menschlichen Verhaltens. Ergänzt wird das Angebot durch Fächer aus dem naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und musischen Bereich.

Die Unterrichtsinhalte stehen in enger Verbindung mit den Erfahrungen aus der fachpraktischen Ausbildung in Einrichtungen der sozialen Arbeit u.a. mit Kindern, Jugendlichen, Senioren, in pädagogischen, heilerzieherischen und pflegerischen Bereichen.

Die Ausbildungsrichtung Sozialwesen bereitet auf Studiengänge an Hochschulen in den Fachrichtungen Soziale Arbeit und Pflegewissenschaft/-management vor.


Allgemeinbildende Fächer (alle Ausbildungsrichtungen):

Deutsch*, Englisch*, Mathematik*
(weitere allgemeinbildende Fächer: Religionslehre, Geschichte, Sozialkunde, Sport)
*Prüfungsfächer

Fachpraktische Ausbildung (11. Klasse) Profilfächer

Informationen über die

Struktur sozialer Einrichtungen
und Mitwirkung in den Bereichen

•         Erziehung

•         Pflege

•         Betreuung

•         Pädagogik/Psychologie*

•         Chemie

•         Biologie

•         Sozialwirtschaft und Recht

•         Soziologie

Der Unterricht in Pädagogik/Psychologie vermittelt nicht nur Einblicke in wissenschaftliche Sichtweisen des menschlichen Erlebens, Verhaltens und Handelns, sondern er soll auch die Bereitschaft fördern, anderen Menschen offen und einfühlsam gegenüberzutreten, sozial-emotionale Kompetenzen zu erwerben und die Fähigkeit stärken, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen – letztendlich als Beitrag zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit. Durchgängiges Unterrichtsprinzip ist es, den Schülern auch Möglichkeiten zur Erprobung unterschiedlichster Lern-, Studier- und Präsentationstechniken zu bieten.
Dabei werden Erfahrungen aus der fachpraktischen Ausbildung im sozialen Bereich möglichst umfassend aufgegriffen.

Stundentafel:

Die Stundentafel gilt ab dem Schuljahr 2017/2018 nach der neuen FOBOSO.

Pflichtfächer

  1. A) Allgemeinbildende Fächer und Gesamtsummen
Jahrgangsstufe Vorkurs Vorklasse 11 12 13
halbjährig
Religionslehre1) 1 2 1
Deutsch 2 8 2 4 5
Englisch 2 8 2 4 5
Geschichte 2
Sozialkunde 2
Geschichte/Sozialkunde 2 2
Mathematik 2 8 3 4 5
Sport 2
Summe allgemeinbildende Fächer 6 27 9 18 18
Summe Profilbereich (vgl. B) 6 7 12 10
Wahlpflichtbereich 1 4 4
Summe gesamt 6 33 17 34 32
bei Wahl der Zweiten Fremdsprache zur Erlangung der allg. Hochschulreife 36 34

Fachpraktische Ausbildung

(einschließlich fachpraktischer Anleitung und fachpraktischer Vertiefung)

19-20
  1. B) Profilbereich Sozialwesen
Jahrgangsstufe Wochenstunden Sozialwesen
Vorklasse 6 Mindestens zwei Fächer aus den Profilbereichen
11 3 Pädagogik/Psychologie
2 Sozialwirtschaft und Recht
2 Chemie
12 5 Pädagogik/Psychologie
3 Sozialwirtschaft und Recht
2 Biologie
2 Soziologie
13 5 Pädagogik/Psychologie
3 Sozialwirtschaft und Recht
2 Biologie

Fachpraktische Ausbildung:

Unterrichtsinhalte, Aufgaben und Ziele:

Die Schüler kommen meist ohne praktische Erfahrungen aus sozialen Tätigkeitsbereichen an die Fachoberschule.

Die Schüler

  • sammeln systematisch, reflektiert, fachlich angeleitet und vertieft Erfahrungen in verschiedenen sozialen Tätigkeitsfeldern,
  • entwickeln und erwerben fachliches Wissen, praktische Erkenntnisse und Fähigkeiten, Sensibilität für soziale und gesellschaftliche Fragestellungen, Sozialkompetenz und Selbstwirksamkeit,
  • lernen, Erfahrungen aus dem Praktikum mit dem Fachunterricht sinnvoll zu verknüpfen bzw. diese als wertvolle Grundlage im Fachunterricht zu nutzen,
  • erfahren eine exzellente Gelegenheit, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und sich beruflich zu orientieren,
  • lernen ganzheitlich und handlungsorientiert.

Hierdurch erwerben sie umfassende persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit hinsichtlich Einsatzfreude und Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Selbstorganisation, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit.

In der Fachoberschule in den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden u.a. folgende Themengebiete behandelt:

  • Wissenschaftlichkeit und Ziele der Psychologie und Pädagogik
  • Grundlagen des Erlebens, Verhaltens und Handelns wie Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Emotionen und Motivation
  • Voraussetzungen und Merkmale von Erziehung wie auch die Bedeutung des Lernens im Erziehungsprozess
  • Kommunikation
  • Entwicklung der Persönlichkeit unter Berücksichtigung vielfältiger Einflüsse
  • Sozialpädagogisches Handeln

In der Jahrgangsstufe 13 werden aufbauend auf diesen Themengebieten folgende Schwerpunkte behandelt:

  • Wissenschaftliche Grundlagen pädagogisch-psychologischer Forschung
  • Sonderpädagogik
  • Klinische Psychologie
  • Organisationspsychologie

Studienberechtigungen Sozialwesen:

Allgemeine Fachhochschulreife (12. Klasse):

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in einem beliebigen Studiengang.
Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.

Fachgebundene Hochschulreife (13. Klasse ohne zweite Fremdsprache):

Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zu folgenden Studiengängen an einer Universität:

  • Berufspädagogik in einer Fächerverbindung mit Gesundheits- und
  • Pflegewissenschaft oder Sozialpädagogik
  • Biochemie
  • Biologie
  • Biomedizin
  • Erziehungswissenschaft
  • Gesundheitsökonomie
  • Gesundheitswissenschaft – 2 –
  • Lehramt an beruflichen Schulen in einer Fächerverbindung mit Gesundheits-
  • und Pflegewissenschaft oder Sozialpädagogik
  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Gymnasien in der Fächerverbindung Biologie/Chemie
  • Lehramt an Hauptschulen
  • Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Biologie/Chemie
  • Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik
  • Molecular Science
  • Molekulare Medizin
  • Pädagogik einschließlich Schul-, Sonder-, Sozial- und Medienpädagogik
  • Pflegewissenschaft
  • Psychologie
  • Psychology of Excellence
  • Sozialwissenschaft
  • Soziologie

3. Allgemeine Hochschulreife (13. Klasse mit zweiter Fremdsprache)

Wer zusätzlich zur bestandenen Abiturprüfung ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Latein, Französisch, Spanisch, Italienisch) nachweist, kann die allgemeine Hochschulreife erhalten. Dieser Abschluss berechtigt zur uneingeschränkten Studienwahl an allen Hochschulen und Universitäten.