Allgemeine Informationen:
Durch die fachpraktische Ausbildung erfolgt während der 11. Klasse eine enge Verzahnung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Die Unterrichtsinhalte können in der Praxis, beispielsweise in einem Unternehmen oder in einer Behörde, reflektiert werden. Die dabei erworbenen praktischen Kompetenzen ergänzen idealerweise die Unterrichtsinhalte.
In der 12. Klasse werden die Wahlpflichtfächer Wirtschaft aktuell und International Business Studies angeboten. Letzteres ermöglicht zusammen mit der Wahl einer zweiten Fremdsprache eine internationale Ausrichtung der ökonomischen Bildung, die inhaltlich mit der Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft vergleichbar ist.
Allgemeinbildende Fächer (alle Ausbildungsrichtungen):
Deutsch*, Englisch*, Mathematik*
(weitere allgemeinbildende Fächer: Religionslehre, Geschichte, Sozialkunde, Sport)
*Prüfungsfächer
Fachpraktische Ausbildung (11. Klasse) | Profilfächer |
• BWR* • Volkswirtschaftslehre • Rechtslehre • Naturwissenschaften • Informatik |
Stundentafel:
Die Stundentafel gilt ab dem Schuljahr 2017/2018 nach der neuen FOBOSO.
Pflichtfächer:
- A) Allgemeinbildende Fächer und Gesamtsummen:
Jahrgangsstufe | Vorkurs | Vorklasse | 11 | 12 | 13 |
halbjährig | |||||
Religionslehre1) | 1 | 2 | 1 | ||
Deutsch | 2 | 8 | 2 | 4 | 5 |
Englisch | 2 | 8 | 2 | 4 | 5 |
Geschichte | 2 | ||||
Sozialkunde | 2 | ||||
Geschichte/Sozialkunde | 2 | 2 | |||
Mathematik | 2 | 8 | 3 | 4 | 5 |
Sport | 2 | ||||
Summe allgemeinbildende Fächer | 6 | 27 | 9 | 18 | 18 |
Summe Profilbereich (vgl. B) | – | 6 | 7 | 12 | 10 |
Wahlpflichtbereich | – | 1 | 4 | 4 | |
Summe gesamt | 6 | 33 | 17 | 34 | 32 |
bei Wahl der zweiten Fremdsprache zur Erlangung der allg. Hochschulreife | 36 | 34 | |||
Fachpraktische Ausbildung (einschließlich fachpraktischer Anleitung und fachpraktischer Vertiefung) |
– | 19-20 | – | – |
- B) Profilbereich Wirtschaft:
Jahrgangsstufe | Wochenstunden | Wirtschaft |
Vorklasse | 6 | Mindestens zwei Fächer aus den Profilbereichen |
11 | 3 | BwR |
2 |
Volkswirtschaftslehre
|
|
2 | Rechtslehre | |
12 | 5 | BwR |
3 |
Volkswirtschaftslehre
|
|
2 |
Naturwissenschaften
|
|
2 | Informatik | |
13 | 5 | BwR |
3 |
Volkswirtschaftslehre
|
|
2 |
Naturwissenschaften
|
Fachpraktische Ausbildung (11. Klasse):
Aufgaben und Ziele der praktischen Tätigkeiten:
Die Schüler der Fachoberschule verfügen in der Regel über wenige oder keine praktischen Erfahrungen im Ausbildungsbereich Wirtschaft und Verwaltung.
Aufgabe der praktischen Tätigkeiten ist es deshalb,
- konkrete Vorstellungen, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten als Grundlage für den Unterricht zu vermitteln,
- eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung zu bieten,
- eine erste Begegnung mit der Arbeitswelt, ihrem sozialen Umfeld und den dort auftretenden Problemen zu ermöglichen,
- Fähigkeiten, Probleme zu erkennen und die Arbeit selbst zu organisieren, zu fördern,
- Teamfähigkeit zu entwickeln,
- einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung zu leisten.
Das Praktikum erstreckt sich über das gesamte Schuljahr und nimmt die Hälfte dieses Zeitraums in Anspruch. Die fachpraktische Tätigkeit wird im regelmäßigen Wechsel mit dem Unterricht durchgeführt.
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres muss die Praktikumsstelle gewechselt werden. Diese Praktikumsstellen gehören den folgenden Bereichen an:
- Industrie und Handwerk
- Handel
- Steuer-, wirtschafts- und rechtsberatende Unternehmen
- Banken, sonstige Finanzdienstleister und Versicherungen
- Medienunternehmen
- Sonstige Dienstleistungsunternehmen (z.B. Reisebüros)
- Allgemeine innere Verwaltung (z.B. Gemeinde-, Stadtverwaltung)
- Justizverwaltung
- Finanzverwaltung
- Sonstige öffentliche Verwaltung
Die vom Schüler im ersten und zweiten Schulhalbjahr besuchten Ausbildungsstellen sollten möglichst verschiedenen Bereichen angehören.
Studienberechtigungen Wirtschaft:
Allgemeine Fachhochschulreife (12. Klasse):
Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in einem beliebigen Studiengang.
Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.
Fachgebundene Hochschulreife (13. Klasse ohne zweite Fremdsprache):
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zu folgenden Studiengängen an einer Universität:
- Angewandte Informatik
- Betriebswirtschaftslehre
- Sozialwissenschaft
- Statistik
- Wirtschaftspädagogik
- Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, -informatik und -mathematik
- Lehramt an Grundschulen/Hauptschulen
- Lehramt an Realschulen in den Fächern Informatik/Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde
- Lehramt an Gymnasien in den Fächern Informatik/Wirtschaftswissenschaften
3. Allgemeine Hochschulreife (13. Klasse mit zweiter Fremdsprache):
Wer zusätzlich zur bestandenen Abiturprüfung ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Latein, Französisch, Spanisch, Italienisch) nachweist, kann die allgemeine Hochschulreife erhalten. Dieser Abschluss berechtigt zur uneingeschränkten Studienwahl an allen Hochschulen und Universitäten.